Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auf alle Verträge zwischen Dr. Katharina Ludewig und ihrem Team und ihren Auftraggeber*innen Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Geschäfts-, Vertrags- und/oder Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, Ihrer Geltung wird schriftlich zugestimmt.

§ 1 Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, sind die von uns abgeschlossenen Verträge Dienstverträge.
Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Katharina Ludewig nur die Erbringung von Dienstleistungen schulden, nicht jedoch die Herstellung eines Werks oder die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Die Vertragsparteien sind sich ferner darüber einig, dass sich am ausschließlich dienstvertraglichen Charakter der Leistungspflicht auch dann nichts ändert, wenn sich Katharina Ludewig zur schriftlichen Aufzeichnung der Ergebnisse ihrer Dienstleistung sowie zur Erstellung und Übergabe entsprechender Berichte, Studien und dergleichen verpflichten. Derartige schriftliche Berichte, Studien, Analysen und dergleichen stellen – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist – insbesondere keine Gutachten dar, sondern geben nur den wesentlichen Inhalt des Ablaufs und des Ergebnisses der Dienstleistungen wieder.

Katharina Ludewig ist berechtigt zur Auftragsausführung Hilfskräfte, fachkundige Dritte und andere Erfüllungsgehilfen heranzuziehen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Katharina Ludewig entscheidet nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter*innen sie einsetzt oder austauscht. Beratungsleistungen in Rechts- und Steuerfragen werden von uns auf Grund der geltenden Bestimmungen weder zugesagt noch erbracht. Diese Leistungen sind vom Auftraggeber selbst bereitzustellen.

Wir erbringen unsere Leistungen auf der Grundlage der uns vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten und Informationen. Die Gewähr für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt beim Auftraggeber.

§ 2 Leistungsänderungen

Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen des Auftrags oder der wesentlichen Arbeitsergebnisse bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über Besprechungen und den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

Katharina Ludewig ist verpflichtet, nachträgliche, schriftlich geltend gemachte, Änderungsverlangen des Auftraggebers auszuführen, sofern dies ohne zusätzliche Kosten oder Terminverschiebungen möglich ist. Andernfalls teilt Katharina Ludewig im Zeitraum von 14 Tagen den notwendigen Mehraufwand mit. Bestätigt der Auftraggeber nicht innerhalb weiterer 14 Tage schriftlich die Änderung, so gilt das Änderungsverlangen als aufgehoben.

§ 3 Schweigepflicht/Datenschutz

Katharina Ludewig und ihr Team sind verpflichtet, auch nach Beendigung des Auftrages über alle geschäfts- oder auftraggeberbezogenen Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Auftragsausführung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Ohne schriftliche Einwilligung des Auftraggebers dürfen sie sie weder an Dritte weitergeben noch für sich selbst verwerten. Dies gilt auch für schriftliche Äußerungen, insbesondere auftragsbezogener Berichte oder Empfehlungen.

Katharina Ludewig ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihnen anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

§ 4 Vergütung/ Zahlungsbedingungen

Alle genannten Honorarpreise und Festpreisangebote verstehen sich zuzüglich Reisekosten, Spesen und der gesetzlichen USt. sofern nicht anders vereinbart.

Das Entgelt für die Dienstleistungen von Katharina Ludewig werden als Festpreis (Paket-Preise) oder nach Zeitaufwand berechnet (Zeit-Honorare) schriftlich vereinbart. Bei größeren Projekten kann bei Auftragsabschluss eine erste Rate von 50 % der geschätzten Auftragssumme verlangt werden.
Katharina Ludewig ist berechtigt, alle 14 Tage nach Beginn des Vertragsverhältnisses über die geleisteten Arbeiten abzurechnen. Das Honorar ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlendes Honorar ist stets ausgeschlossen. Die bei Auftragserteilung vereinbarten Preise und Honorare gelten für ein Jahr.
Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

§ 5 Ausfall und Verhinderung

Der Auftraggeber kann jederzeit vor Beginn vereinbarter Veranstaltungen (z.B. Beratungs-, Trainings-, Workshop- und Coaching-Tage) von diesen zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Diese kann schriftlich, mündlich, per Telefax oder über Online-Dienste erfolgen. Durch den Rücktritt von der Veranstaltung fallen Stornogebühren bis zu 100% des Veranstaltungspreises an. Die Höhe der Stornogebühr richtet sich danach, wie kurzfristig die Veranstaltung vom Auftraggeber abgesagt wurde. So ergeben sich pauschal die folgenden Stornogebühren:

* bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn keine Stornogebühr
* 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 50% des Veranstaltungspreises
* 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100% des Veranstaltungspreises

§ 6 Haftung

Unsere Haftung für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen ist auf die Partnerschaft und auf den jeweiligen Leistungserbringer begrenzt.

§ 7 Schutz des geistigen Eigentums von Dr. Katharina Ludewig

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von Katharina Ludewig gefertigten Konzepte, Texte, Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, und Aufstellungen nur für seine eigenen Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden.

Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt Katharina Ludewig Urheberin. Der Auftraggeber erhält in diesen Fällen das nur durch Absatz 1 Satz 1 eingeschränkte, im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkte, unwiderrufliche, ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen.

§ 8 Höhere Gewalt

Soweit die für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter*innen von Katharina Ludewig ausfallen, ist Katharina Ludewig berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.

§ 9 Sonstige

Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.

Sind oder werden Vorschriften dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften unverzüglich durch wirksame zu ersetzen.

Gerichtsstand, soweit zulässig, und Erfüllungsort ist Bremen.